§1・ALLGEMEINE FRAKTIONSREGELN
- Jede Fraktion verpflichtet sich, das vollständige Fraktionsregelwerk einzuhalten.
- Jede Fraktion ist für das eigene Verhalten und das Verhalten ihrer Mitglieder verantwortlich.
- „Die andere Fraktion hat es auch gemacht“ entkräftet keinen eigenen Regelverstoß. Jeder Verstoß wird unabhängig bewertet.
- Den Anweisungen der Fraktionsverwaltung ist Folge zu leisten.
- Bewusstes oder wiederholtes Missachten von Anweisungen kann bis zur administrativen Auflösung der Fraktion führen.
§2・FRAKTIONSSTRAFEN & STRIKES
- Leichte Regelverstöße können zunächst mit einer mündlichen Verwarnung geahndet werden.
- Bei schwereren oder wiederholten Verstößen kann Strike #1 ausgesprochen werden.
- Beim 2. Strike wird die Fraktion administrativ aufgelöst.
- Strikes können ausgesprochen werden, wenn bei einer Situation, in der ein relevanter Regelverstoß begangen wird, mindestens 35% der Fraktionsmitglieder beteiligt waren.
- Die Dauer und Schwere eines Strikes richtet sich nach der Art, Schwere und Häufigkeit der Verstöße.
- Je schwerer und häufiger die Verstöße ausfallen, desto härter können die Maßnahmen ausfallen.
- Ein 12er bzw. eine entsprechend berechtigte Führungsperson darf ein Mitglied nach einer mündlichen Verwarnung oder einem Strike Blood-Outen.
- Personen, die aufgrund einer mündlichen Verwarnung oder eines Strikes aus einer Fraktion ausgeschlossen werden oder infolge dessen austreten, erhalten eine Fraktionssperre von 1 Woche.
- Fraktions-Hopping ist verboten. Es ist maximal ein Fraktionswechsel pro Woche erlaubt.
⚖️ Strafstufen
- 🟡 Mündliche Verwarnung
- 🟠 Strike #1
- 🔴 Strike #2 → Fraktionsauflösung
§3・BESCHWERDE & NEUTRALE ÜBERPRÜFUNG
Ist eine Fraktion mit einer Entscheidung der Fraktionsverwaltung nicht einverstanden, darf eine unabhängige, ranghöhere Person hinzugezogen werden.
Hierfür kann ein:
- Administrator
- Teamleiter
- Projektleiter
hinzugezogen werden.
Der Fall kann dadurch erneut und unabhängig geprüft werden.
Bis zur endgültigen Entscheidung sind administrative Anweisungen weiterhin zu befolgen.
§4・FRAKTIONS-BÜNDNISSE
- Jede offizielle Fraktion darf maximal eine verbündete Fraktion haben.
- Bündnisse müssen bei der Fraktionsverwaltung angemeldet und öffentlich angekündigt werden.
- Das Eingreifen eines Verbündeten als 3. Partei ist verboten, wenn die angreifende Partei eine Staatsfraktion ist, beispielsweise bei einer Razzia.
- Ein Bündnis basiert auf freiwilliger Zusammenarbeit. Niemand darf zur Bildung oder Aufrechterhaltung eines Bündnisses gezwungen werden.
- Ein Verbündeter darf nur dann als 3. Partei eingreifen, wenn die verbündete Fraktion oder deren Route angegriffen wird.
- Startet eine Fraktion selbst einen Angriff auf eine feindliche Fraktion, darf ihr Verbündeter diesen Angriff zunächst nicht unterstützen.
- Wird die angegriffene Fraktion durch ihren Verbündeten unterstützt, darf anschließend auch die angreifende Fraktion ihren eigenen Verbündeten hinzuziehen.
- Staatsbank-Räube dürfen gemeinsam mit der verbündeten Fraktion durchgeführt werden.
- Bei gemeinsamen Staatsbank-Räuben sind gleiche Masken zu verwenden.
- Die Beendigung eines Bündnisses muss der Fraktionsverwaltung gemeldet und öffentlich bekanntgegeben werden.
- Das bewusste Ausnutzen eines Bündnisses durch einen provozierten oder absichtlich herbeigeführten Angriff wird mit einem Strike bestraft.
§5・3. PARTEI VERBOT
- Eine unbeteiligte dritte Fraktion darf sich nicht in einen laufenden Konflikt zwischen zwei Fraktionen einmischen.
- Eine dritte Partei darf nicht gezielt als Verstärkung, Rückendeckung oder zum Erlangen eines Vorteils hinzugezogen werden.
- Auch indirekte Unterstützung kann als 3.-Partei-Einmischung gewertet werden.
- Ausnahmen gelten ausschließlich für ausdrücklich geregelte Fälle, insbesondere Bündnisse, Fraktionskriege und Staatsfraktionen.
§6・FRAKTIONSKRIEGE
- Ein Fraktionskrieg muss einen nachvollziehbaren und gut begründeten RP-Hintergrund haben.
- Ein Fraktionskrieg muss über ein Fraktionsticket bei der Fraktionsverwaltung beantragt werden.
- Im Antrag müssen folgende Punkte enthalten sein:
- beantragende Fraktion
- Gegenpartei
- RP-Hintergrund
- Ziel des Krieges
- gewünschte Route bzw. Eroberung
- bisherige Interaktionen
- gewünschter Zeitraum
- Ein Kriegsvertrag darf maximal 1 Wochenende dauern.
- Ein Fraktionskrieg wird grundsätzlich erst genehmigt, wenn beide Fraktionen eine Route beanspruchen bzw. erobern wollen oder die Fraktionsverwaltung den Krieg administrativ anordnet.
- Nach Genehmigung besteht eine Vorbereitungszeit von 24 Stunden.
- Während eines laufenden Krieges ist ein Wechsel zur gegnerischen Fraktion verboten.
- Während des Krieges entfällt ausschließlich die Schusscall-Regelung.
- Alle anderen Serverregeln bleiben weiterhin bestehen.
- Safezones sind auch während eines Krieges einzuhalten.
- Stark frequentierte Orte sind für Kampfhandlungen zu vermeiden.
- Wird kein eindeutiger Gewinner ermittelt, kann die Fraktionsverwaltung ein Gangwar-Finale anordnen.
- Den Anweisungen der Fraktionsverwaltung ist dabei Folge zu leisten.
- Staatsfraktionen dürfen grundsätzlich als 3. Partei agieren.
§7・ROUTEN & ROUTENSCHUTZ
- Hat eine Familie eine Route, darf sich eine andere Familie dort einkaufen, sofern dies regelkonform möglich ist.
- Die Familie, der die Route gehört, darf die einkaufende Familie dabei schützen und den Rücken freihalten.
- Wird eine Route während eines Familienkrieges erobert, darf diese Route für weitere 5 Tage angegriffen werden.
- Während dieser 5 Tage gilt Routenschutz.
- Die eroberte Route darf während des Routenschutzes nicht gefarmt oder wirtschaftlich genutzt werden.
- Nach Ablauf der 5 Tage endet der Routenschutz, sofern die Fraktionsverwaltung keine andere Entscheidung trifft.
🔒 Routenschutz bedeutet: Angreifen erlaubt – Farmen verboten.
§8・AUSRAUBEN PRO LAUF
- Eine Person darf pro Lauf auf der Route nur einmal ausgeraubt werden.
- Sobald eine Person an einer beliebigen Stelle der Route ausgeraubt wurde, darf sie innerhalb desselben Laufs nicht erneut ausgeraubt werden. Dies gilt unabhängig davon, an welcher Station der Route der erste Raub stattgefunden hat.
- Beispielsweise darf eine Person, die beim Sammler ausgeraubt wurde, nicht später beim Verarbeiter oder Verkäufer desselben Laufs erneut ausgeraubt werden. Ebenso darf eine Person, die bereits beim Verarbeiter oder Verkäufer ausgeraubt wurde, an einer vorherigen oder nachfolgenden Station nicht erneut ausgeraubt werden.
- Die Regel gilt für die gesamte Route und den gesamten Lauf. Erst wenn die Person den Lauf beim Verkäufer abgeschlossen hat und anschließend einen neuen Lauf auf der Route beginnt, darf sie erneut ausgeraubt werden.
§9・FAMILIENGRÖSSE
- Eine Familie darf maximal 30 Mitglieder haben.
- Davon dürfen maximal 27 Männer vorhanden sein.
- Es müssen mindestens 3 Frauen Teil der Familie sein.
- Die maximale Gesamtgröße von 30 Personen darf nicht überschritten werden.
Beispiele:
- ✅ 27 Männer + 3 Frauen = erlaubt
- ✅ 25 Männer + 5 Frauen = erlaubt
- ❌ 28 Männer + 2 Frauen = nicht erlaubt
- ❌ 30 Männer + 0 Frauen = nicht erlaubt
- ❌ 31 Mitglieder = nicht erlaubt
§10・GRÜNDUNG EINER FRAKTION / FAMILIE
- Eine neue Fraktion bzw. Familie kann ab 4 Personen gegründet werden.
- Die Personen müssen tatsächlich zur neu gegründeten Fraktion gehören.
- Nach der Gründung gelten sämtliche Fraktions- und Familienregeln.
- Die Fraktionsverwaltung kann die Voraussetzungen der Gründung kontrollieren.
§11・FRAKTIONS- & FAMILIENKLEIDUNG
- Fraktionen dürfen ihre vorgeschriebene Fraktions- bzw. Familienkleidung niemals ablegen, wenn sie als Fraktion auftreten.
- Die Kleidung muss entsprechend den Vorgaben getragen werden.
- Eine eindeutige Zuordnung zur jeweiligen Fraktion muss jederzeit möglich sein.
- Das bewusste Ablegen oder Verändern der Kleidung zur Verschleierung der eigenen Zugehörigkeit oder zur Umgehung von Regeln ist verboten.
🚨 §12・DISCORD, OOC & SCHIESS-KOMMUNIKATION
❗ HIER GILT EINE BESONDERS STRENGE REGELUNG
Alles, was mit Schießen oder einer laufenden Schießsituation zu tun hat, darf nicht über Discord oder andere OOC-Kanäle kommuniziert werden.
Verboten sind insbesondere:
- ❌ Discord-Pings zum Schießen
- ❌ @everyone / @here / Rollen-Pings zur Schussverstärkung
- ❌ OOC-Aufrufe, zu einer Schießerei zu kommen
- ❌ Weitergabe von Standorten über OOC
- ❌ Weitergabe von Informationen über Gegner über OOC
- ❌ Weitergabe von Informationen über laufende Schussaktionen
- ❌ Kommunikation im OOC-Chat mit dem Ziel, einen Schussvorteil zu erhalten
- Informationen wie „Die sind dort“, „Kommt schnell“, „Wir schießen gerade“ oder vergleichbare Informationen dürfen nicht OOC weitergegeben werden.
- Die Kommunikation und Organisation einer Schießsituation muss IC erfolgen.
- Raub-Pings sind erlaubt, sofern sie ausschließlich zur Organisation des Raubes dienen.
- Ein Raub-Ping darf nicht als Vorwand für eine Schießerei oder zum Anfordern von Schussverstärkung genutzt werden.
- Jeglicher bewusster Verstoß gegen diese Regel wird mit einer Verwarnung bzw. je nach Schwere direkt mit einem Strike geahndet.
- Die Regel gilt unabhängig davon, ob die Information über Discord, einen anderen Chat oder eine sonstige OOC-Kommunikation weitergegeben wird.
🚫 KEIN SCHIESS-PING. KEINE OOC-SCHIESS-INFOS. KEINE OOC-VERSTÄRKUNG.
💰 AUSSCHLIESSLICH RAUB-PINGS SIND ERLAUBT.
🎥 §13・AUFNAHMEPFLICHT & KILL-CLIPS
- Jeder relevante Kill muss aufgenommen bzw. geclippt werden.
- Empfohlen wird die Nutzung von NVIDIA ShadowPlay / NVIDIA Instant Replay oder einer vergleichbaren Aufnahmefunktion.
- Es wird empfohlen, NVIDIA Instant Replay dauerhaft aktiviert zu haben, damit Situationen nachträglich gespeichert werden können.
- Der Clip muss mindestens 5 Sekunden vor dem Kill enthalten.
- Der Clip muss mindestens 5 Sekunden nach dem Kill enthalten.
- Die gesamte Situation muss nachvollziehbar sein.
- Die Fraktionsverwaltung darf die entsprechenden Clips jederzeit kontrollieren.
- Bei Personen mit angeordneter Aufnahmepflicht erfolgen strengere Kontrollen.
- Die Aufnahmepflicht kann von der Fraktionsverwaltung individuell angeordnet und mit der entsprechenden Person bzw. Fraktion abgesprochen werden.
- Eine einmalige Vergessenheit kann vorkommen.
- Sollte das Fehlen von Clips jedoch wiederholt vorkommen, kann dies mit einer Verwarnung und bei weiteren Verstößen mit einem Strike geahndet werden.
- Sollte aus einem nachvollziehbaren Grund keine Aufnahme vorhanden sein, kann eine Ausnahme über den Hauptdiscord angefragt werden.
- Eine Ausnahme gilt erst nach entsprechender Bestätigung.
🎥 5 SEKUNDEN VORHER → KILL → 5 SEKUNDEN NACHHER
§14・MANIPULATION VON AUFNAHMEN
- Es dürfen nur eigene Aufnahmen eingereicht werden.
- Fremde Clips als eigene auszugeben ist verboten.
- Manipulierte Aufnahmen sind verboten.
- Wichtige Stellen dürfen nicht absichtlich herausgeschnitten werden.
- Bei Verdacht kann die Fraktionsverwaltung die Originalaufnahme anfordern.
- Ein manipuliertes oder bewusst irreführendes Video kann als schwerer Regelverstoß gewertet werden.
§15・VERANTWORTUNG DER FRAKTIONSLEITUNG
- Jede Fraktionsleitung ist dafür verantwortlich, dass ihre Mitglieder über dieses Regelwerk informiert sind.
- Die Leitung muss sicherstellen, dass die Regeln innerhalb der Fraktion umgesetzt werden.
- Wiederholte Verstöße innerhalb einer Fraktion können bei der Bewertung der Fraktion berücksichtigt werden.
- Unwissenheit schützt nicht automatisch vor Konsequenzen.
🚧 §16・FRAKTIONSSPERRE
-
Blood-Out
Nach einem Blood-Out erhält die betroffene Person eine Fraktionssperre von 7 Tagen. Während dieser Zeit darf sie keiner anderen Fraktion beitreten.
-
Rückkehr
Nach einem Blood-Out ist eine Rückkehr in die vorherige Fraktion erst nach Ablauf der 7-tägigen Fraktionssperre möglich.
-
Fraktionswechsel
Ein Wechsel von einer Fraktion in eine andere Fraktion ist grundsätzlich erst nach Ablauf der jeweiligen Fraktionssperre erlaubt. Die Sperre darf nicht durch einen Wechsel in eine andere Fraktion umgangen werden.
-
Badfraktion ➔ Staatsfraktion
Der Wechsel von einer Badfraktion zu einer Staatsfraktion ist nicht direkt möglich. Vor dem Wechsel muss eine Fraktionssperre von 7 Tagen eingehalten werden.
-
Staatsfraktion ➔ Badfraktion
Der Wechsel von einer Staatsfraktion zu einer Badfraktion ist direkt und ohne 7-tägige Fraktionssperre möglich.
-
Umgehung der Fraktionssperre
Das bewusste Umgehen einer Fraktionssperre, beispielsweise durch eine vorübergehende Aufnahme oder einen Wechsel über eine andere Fraktion, ist verboten und kann entsprechend sanktioniert werden.
⚠️ Kurz gesagt:
- 🩸 Blood-Out → 7 Tage Sperre
- 🔄 Bad → Bad → 7 Tage Sperre
- 🏛️ Bad → Staat → 7 Tage Sperre
- 🚨 Staat → Bad → direkt möglich
⚖️ §17・SCHLUSSBESTIMMUNGEN
- Entscheidungen der Fraktionsverwaltung sind zu respektieren.
- Das Regelwerk kann jederzeit angepasst, erweitert oder präzisiert werden.
- Ziel des Regelwerks ist ein faires, nachvollziehbares und sauberes Fraktions-RP.
🔥 FAIR PLAY • SAUBERES RP • KLARE STRUKTUREN 🔥